Die Fachgesellschaften empfehlen für Patienten mit Diabetes Typ II eine augenärztliche Untersuchung unmittelbar nach der Feststellung der Diagnose der Grunderkrankung.
Wenn keine diabetische Netzhautveränderung festgestellt wird, soll das Intervall bei bekanntem geringem Risiko (kein ophthalmologisches Risiko und kein allgemeines Risiko) zwei Jahre, für Patienten mit bekannten Risikofaktoren ein Jahr betragen. Sollte eine diabetische Retinopathie bei der ersten Untersuchung oder im Verlauf der Krankheit festgestellt werden, dann bestimmt der Augenarzt die Intervalle individuell anhand des aktuellen Befundes und des Risikoprofils des Patienten. Bei Patienten mit Diabetes mellitus Typ I sollte die erste Augenärztliche Kontrolle ab dem 11 Lebensjahr oder nach einer Diabeteserkrankungsdauer von fünf Jahren stattfinden.